Wasseranalyse auf Pflanzenschutzmittel
Mit der Wasseranalyse auf Pflanzenschutzmittel können Sie Ihr Trinkwasser auf über 150 häufig vorkommende, relevante Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte (wie Herbizide, Insektizide und Fungizide) testen lassen.
Trinkwasser auf Pflanzenschutzmittel testen lassen – Auf welche Pestizide wird getestet?
Durch hochempfindliche HPLC-MS/MS-Analysen haben Sie die Möglichkeit, Ihr Trinkwasser auf zahlreiche relevante Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte testen zu lassen. Die Parameterumfang orientiert sich an den Untersuchungslisten der Bundesländer und umfasst:
- Herbizide wie Glyphosat
- Insektizide wie verschiedene Neonicotinoide
- Fungizide
- Abbauprodukte und nicht relevante Metabolite
Wie gelangen Pestizide ins Trinkwasser?
Bei Pflanzenschutzmitteln und Biozidprodukten (PSMBP) handelt es sich um Unkrautvernichtungsmittel (Herbizide), Schädlingsbekämpfungsmittel, (Insektizide, Fungizide und Nematizide), Algizide und Wachstumsregulatoren; welche zum Pflanzenschutz eingesetzt werden.
In Deutschland sind ungefähr 750 verschiedene Pflanzenschutzmittel zugelassen, die ca. 270 verschiedene Wirkstoffe enthalten. Ein Eintrag ins Trinkwasser findet beispielsweise durch die Landwirtschaft statt. Neben den Wirkstoffen existieren Abbauprodukte/Metaboliten (nrM), die für den Verbraucher ein potentielles gesundheitliches Risiko darstellen. Auch wenn der Einsatz einiger Stoffe nicht mehr erfolgt, können diese Stoffe aufgrund ihrer Persistenz oder Bodenmobilität auch Jahre nach ihrer Verwendung im Trinkwasser nachgewiesen werden. In der Trinkwasserverordnung beträgt der Grenzwert 0,1 μg/l für jeden Einzelstoff sowie in der Summe 0,5 μg/l [1]. Je nach regional dominierenden Anbaukulturen finden sich unterschiedliche Verteilungen der PSMBP in Deutschland, welche lokal priorisiert im Trinkwasser überwacht werden.
[1] https://www.gesetze-im-internet.de/trinkwv_2001/BJNR095910001.html
Gibt es gesetzliche Grenzwerte für Pestizide im Trinkwasser?
Gesetzliche Grenzwerte für Pestizide werden in Deutschland über die Trinkwasserverordnung geregelt. Dieser beträgt pro Einzelstoff 0,1 μg/l und für die Summe aller nachgewiesenen Pflanzenschutzmittel 0,5 μg/l.
Der Ablauf – Wasseruntersuchungen auf Pflanzenschutzmittel
Sie bestellen Ihre Trinkwasseranalyse auf Pflanzenschutzmittel über unseren Online-Shop. Dann senden wir Ihnen zügig ein Analyse-Kit zur Probenahme sowie eine verständliche Anleitung zu. Sie nehmen die Trinkwasserprobe und versenden Sie anschließend an uns zurück. Wir untersuchen Ihre Probe im Labor auf Pestizidrückstände und senden Ihnen nach Abschluss der Untersuchung einen Prüfbericht über Ihre Pflanzenschutzmitteluntersuchung zu.